
Eine passwortgeschützte Kundengalerie hält Fremde vom Login fern. Vor der Informationspflicht der DSGVO schützt sie aber niemanden. Genau das ist der Denkfehler, der mir bei DSGVO für Fotografen ständig unterkommt: Wer Hochzeits- oder Portraitbilder hinter einem Zugangscode ablegt, verarbeitet trotzdem personenbezogene Daten wie Gesichter, IP-Adressen und Metadaten aus der Kamera. Bilderrechte online zu regeln heißt eben nicht, den Zugang zu sperren und Ruhe zu haben, sondern die Texte dahinter so zu bauen, dass sie zur tatsächlichen Technik passen.
Bevor es an den eigentlichen Werkzeugvergleich geht, kurz die Transparenz-Pflicht in eigener Sache: Diese Seite enthält Affiliate-Links zu Rechtstext-Generatoren, die ich in Kundenprojekten selbst im Einsatz habe. Kaufst du über einen dieser Links, bekomme ich eine Provision — ohne Mehrkosten für dich. Ich bin Webdesigner aus Köln, kein Anwalt, deshalb ist das hier ein Erfahrungsbericht aus der Werkstatt, keine Rechtsberatung.
Passwortschutz oder Informationspflicht: Zwei Wege, eine Galerie abzusichern
Was viele überrascht: Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und passwortgeschützten Bereichen, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wer Bilder auf einen Server lädt, verarbeitet Daten — unabhängig davon, ob ein Content Delivery Network sie anschließend weltweit ausliefert oder nur ein einzelner Server sie hält. Für Fotografen mit einem festen, immer gleichen Anbieter-Stack ist das ein überschaubares Problem. Für alle anderen — und das sind in meiner Erfahrung die meisten — ändert sich die technische Basis öfter, als sich Rechtstexte von allein aktualisieren.
Daraus ergeben sich in der Praxis zwei ziemlich unterschiedliche Ausgangslagen — und das bestimmt am Ende, welches Tool wirklich Sinn ergibt. Die einen wechseln alle paar Monate den Galerie-Anbieter, testen neue Cloud-Speicher oder binden ein neues Bildergalerie-Plugin ein. Die anderen haben eine Website, ein Hosting, eine Galerie — und die bleibt so, wie sie ist, jahrelang.

easyRechtssicher im Test: Wenn sich die Galerie-Anbieter ständig ändern
Für die erste Gruppe — die mit den wechselnden Anbietern — habe ich easyRechtssicher ausführlich getestet, parallel auf dem Hochkant-Monitor in meinem Hinterhofbüro in Ehrenfeld, auf dem sonst nur Code läuft. Das Nordwest-Fenster zur Hofseite hat dabei wenigstens keine Spiegelungen auf den Bildschirm geworfen, während ich mich Screenshot für Screenshot durch das Setup gearbeitet habe. Wie eine gut organisierte Putzkolonne hält das Tool im Hintergrund die Texte sauber, ohne dass man jedes Mal manuell nachbessern muss.
Am meisten Zeit hat im Setup die saubere Einbindung der verschiedenen Drittanbieter für den Bildertransfer gekostet. Genau da zeigt das Tool seine Stärke, weil es flexibel bleibt, egal welcher Anbieter gerade im Einsatz ist. Mit 19 Euro im Monat ist der Einstieg günstig, und eine Refund-Rate von nur 2,72 Prozent spricht dafür, dass auch andere Kollegen damit zufrieden sind. Ich habe früher einen reinen Einmal-Generator auch Fotografen mit wechselnden Cloud-Partnern empfohlen — das würde ich heute nicht mehr tun, weil so ein statischer Text nach dem dritten Anbieterwechsel schlicht nicht mehr zur Realität passt. Genau das ist im Kern die Debatte zwischen statischen und dynamisch mitwachsenden Rechtstexten: Für wen sich die automatische Aktualisierung lohnt und für wen ein einmal erstelltes Dokument reicht, hängt fast nur davon ab, wie oft sich die Technik dahinter ändert.
Paragraf7 gegen den Solo-Generator: Agentur-Maschine oder IKEA-Anleitung?
Bei Agenturkunden mit vielen Websites greife ich stattdessen meist zur Impressum/Datenschutz Automatisierung von Paragraf7. Mit über 8 Jahren Marktpräsenz ist das der schwere Bohrhammer unter den Generatoren. Es ist mächtig, erfordert aber etwa eine Stunde Einarbeitung, bis man wirklich alle Hebel kennt. Für einen einzelnen Fotografen ist das oft Overkill, aber wer mehrere Kundenprojekte gleichzeitig pflegt, spart hier spürbar Zeit. Das Checklisten-Board an der Wand, das sonst für Kundenübergaben dient, hat sich bei diesem Vergleich schlicht in eine Tool-Gegenüberstellung verwandelt.
Mein befreundeter Freelance-Entwickler Wendelin Graef, der knifflige PHP-Fehler lieber auf einem Blatt Papier durchdenkt, bevor er überhaupt den Editor öffnet, hat mir mal an einem konkreten Fall gezeigt, wie schnell ein automatisch nachladendes Plugin mit einem neu installierten Galerie-Tool kollidiert. Plugin-basierte Generatoren integrieren sich tiefer ins System als externe Web-Tools. Dafür braucht jede individuelle Template-Anpassung mehr Wartung. Das ist der Trade-off: Ein externes Tool ist schneller angeflanscht, das Plugin weiß dafür besser, was auf der Seite technisch wirklich passiert, etwa wenn ein neues Galerie-Plugin heimlich eigene Cookies setzt.
Auf der anderen Seite steht der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator, den ich einem Porträtfotografen empfohlen habe, der gerade erst startet. Er ist die IKEA-Anleitung unter den Tools — man wird Schritt für Schritt an die Hand genommen. Ein reines Datenschutz-Tool, ohne Impressum-Baustein, aber für den schnellen Einstieg unschlagbar einfach. Für Agenturen mit vielen Lizenzen zählt am Ende ohnehin eine andere Frage — wie sich Staffelpreise und Nutzerrechte über mehrere Kundenprojekte hinweg organisieren lassen, ist ein eigenes Thema für sich, das über die reine Werkzeug-Wahl hinausgeht.
Was schützt die Bilder wirklich — AGB, Datenschutz oder beides?
Die größte Überraschung bei diesem Vergleich war, wie oft Generatoren bei den Feinheiten von Bildrechten und Verwertungsrechten patzen. Datenschutz und Nutzungsrecht am Bild sind zwei getrennte Baustellen, die trotzdem zusammenpassen müssen. Für die vertragliche Seite nutze ich Vertrag und AGB für Online Unternehmer — es deckt keinen Datenschutz ab, ist aber eine solide Absicherung für die eigentliche Arbeit des Fotografen: die Bilder selbst.
Zwei Punkte, die in diesem Vergleich bewusst nur am Rand vorkommen: Wie ein Cookie-Banner sauber mit der Datenschutzerklärung zusammenspielt, ist ein eigenes Puzzle für sich. Und sobald ein Fotograf zusätzlich Abzüge oder Fotobücher über einen eigenen Shop verkauft, kommt das Widerrufsrecht aus dem AGB-Bereich obendrauf — auch das würde diesen Artikel sprengen.

Rechtssicher, aber wofür — zwei Kundentypen, zwei Antworten
Wie sich solche Abläufe für zehn oder zwanzig Kundenwebsites gleichzeitig automatisieren lassen, habe ich separat unter Datenschutz automatisieren auf Kunden-Websites aufgeschrieben — das würde diesen Vergleich hier sprengen.
Rosalie Kirchner, die ihr Nagelstudio in Köln-Nippes seit Jahren über mich betreuen lässt, fragt bei jeder Textänderung dasselbe: Haftet sie persönlich, wenn im Generator mal ein Häkchen fehlt? Eine Hochzeitsfotografin mit wechselnden Gästegalerien fragt fast nie danach — die will wissen, ob die Texte zur nächsten Cloud-Anbindung passen. Zwei Kundentypen, zwei völlig unterschiedliche Sorgen, und genau deshalb landen beide am Ende bei unterschiedlichen Tools.
Wer als Webdesigner haftet, wenn ein Generator selbst einen Fehler produziert, ist übrigens eine eigene Diskussion, die ich hier nicht aufmachen will. Genauso unterscheidet sich das, was Coaches oder Berater an Pflichttexten brauchen, noch mal deutlich von dem, was ein Fotostudio braucht. Rechnet man Tool-Kosten und die gelegentliche anwaltliche Prüfung zusammen, sieht die Gesamtrechnung ohnehin bei jedem Kundentyp wieder anders aus.
Ein Anwaltsbekannter, dem ich neulich das fertige Impressum eines Kunden zeigte, überflog es kurz, sagte kein Wort dazu und schob mir das Tablet einfach wortlos zurück — mehr Bestätigung brauche ich in solchen Momenten nicht. Die Idee, Paragraf7 und den Solo-Generator wirklich nebeneinander durchzutesten statt nur aus dem Bauch heraus zu empfehlen, kam mir bei einem Spaziergang durch den MediaPark. Manchmal hilft der Abstand vom Bildschirm mehr als noch eine weitere Testinstallation. Genauso hat mir übrigens einmal ein kostenloser Muster-Datenschutztext aus einem Webdesigner-Forum, den ich unter Zeitdruck für einen Kunden übernommen hatte, mehr Arbeit gemacht als erspart. Er passte an keiner Stelle zur tatsächlichen Galerie-Struktur, und wir mussten alles kurz danach komplett neu aufsetzen.
Welches Tool passt zu welchem Fotografen
Praktisch läuft das auf eine einfache Faustregel hinaus. Wechselst du als Fotograf Galerie-Anbieter, Cloud-Speicher oder Druckdienstleister öfter als einmal im Jahr, würde ich zum easyRechtssicher-Generator raten — die Texte laufen im Hintergrund mit, ohne dass du jedes Mal manuell ran musst. Betreust du dagegen mehrere Kundenwebsites parallel und brauchst eine zentrale Verwaltung, ist die Automatisierung von Paragraf7 die robustere Wahl, auch wenn die Einarbeitung länger dauert. Startest du gerade erst als Solo-Fotograf und brauchst nur den Datenschutz-Teil, kommst du mit dem Schritt-für-Schritt Generator am schnellsten ans Ziel — und die AGB-Vorlage ergänzt das Ganze, sobald du auch Verträge und Bildrechte vertraglich absichern willst.
Bedienst du daneben auch Kunden in Österreich, lohnt sich zusätzlich was Webdesigner bei Impressen für Kunden in Österreich beachten müssen. Für Schweizer Websites gilt ohnehin eine eigene Logik rund um das NDSG, die einen ganz eigenen Vergleich verdient und hier nur als Randnotiz Platz hat. Am wichtigsten bleibt für mich als Kölner Webdesigner trotzdem der Blick auf den einzelnen Kunden — ein Werkzeug ist nur so gut, wie es zum tatsächlichen Workflow der Galerie passt.