Wer haftet für Fehler? DSGVO-Tools im Test für Webdesigner aus Köln (Update 2026)

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DSGVO-Tools im Test: Webdesigner aus Köln vergleicht Haftungsrisiken bei Impressum-Generatoren

Der Mauszeiger schwebt noch über dem Button „Jetzt live schalten", da klingelt das Telefon. Ein Kölner Kunde, dem ich vor Monaten die Café-Seite gebaut habe, hat eine Abmahnung wegen Google Fonts im Briefkasten – und will sofort wissen, wer für die Haftung geradesteht: sein DSGVO-Tool oder ich als Webdesigner.

Bevor es um die Werkzeuge geht, die ich Kölner Kunden seit Jahren empfehle: Diese Seite finanziert sich über Affiliate-Links, ohne dass es für dich teurer wird, und ich bin Webdesigner, kein Anwalt – konkrete Rechtsfragen bespricht man im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für IT-Recht.

Wer haftet eigentlich, wenn das DSGVO-Tool patzt?

Viele Kunden denken, die Rundum-Sorglos-Putzkolonne kommt mit dem Webdesign gleich mit – Design polieren und das rechtliche Fundament gratis mitgießen. Die Realität sieht anders aus: Wenn ich einen Datenschutz-Generator falsch konfiguriere, nützt das schönste Siegel nichts. Die Haftung funktioniert wie ein locker montiertes Gerüst – wackelt es, reißt zuerst der Handwerker mit runter, der es aufgebaut hat, weil die technische Umsetzung in seiner Hand lag.

Nach neun Jahren im Geschäft steht für mich fest: Ein DSGVO-Tool ist kein Freifahrtschein. Es ist eher wie eine gute Bohrmaschine – bohre ich damit blind in die Wand und treffe eine Leitung, sprich lade Schriften dynamisch nach, obwohl im Tool „lokal" angeklickt war, dann habe ich den Schaden verursacht, nicht der Hersteller der Bohrmaschine. Genau da liegt der Kern der Haftungsfrage für Webdesigner: Das Tool übernimmt die Technik, die Verantwortung für die Konfiguration bleibt bei der Person, die den Haken gesetzt hat. Ein Freund von mir zieht am Wochenende entspannt mit dem Skizzenblock durch die Kölner Innenstadt und macht Urban Sketching – ich verbringe meine freie Zeit öfter damit, Änderungsprotokolle von Generatoren zu checken, weil solche Kleinigkeiten am Ende vor Gericht zählen.

Konfigurationsansicht eines DSGVO-Generators auf dem Monitor, Einstellungen für ein Webdesign-Projekt aus Köln

Neue Rechtsgrundlage fürs Impressum seit Mai 2024

Seit dem 14. Mai 2024 gilt für die Impressumspflicht §5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das den alten §5 TMG abgelöst hat. Inhaltlich hat sich dabei kaum etwas verändert – wer vorher ein rechtssicheres Impressum hatte, hat es im Kern immer noch, nur unter neuem Paragrafen. Für die Haftungsfrage heißt das: Ein Tool, das noch auf den alten TMG-Verweis pocht, ist kein Beinbruch, aber ein Zeichen, dass der Anbieter seine Vorlagen nicht regelmäßig pflegt – und genau das macht mich stutzig, bevor ich es einem Kunden empfehle.

Welches Werkzeug zu welchem Kölner Kunden passt

Beim Yoga-Studio in Nippes reicht ein schlankes Basis-Tool mit automatisch aktualisierten Texten, weil sich dort außer der Cookie-Einwilligung wenig bewegt – der Unterschied zwischen statischen und dynamisch nachgezogenen Rechtstexten macht sich über die Jahre gerechnet massiv beim Zeitaufwand bemerkbar, wie man Datenschutz automatisieren kann, zeige ich an anderer Stelle im Detail. Beim Online-Shop kommen AGB und Widerrufsrecht obendrauf, wofür es nochmal ein anderes Werkzeug braucht. Ein Coach oder eine Beraterin hat wiederum andere Pflichtangaben als ein Café oder ein Studio – ein eigenes Fass, das ich an dieser Stelle nicht aufmache. Sobald eine Agentur mehrere Domains gleichzeitig betreut, kommt außerdem die Frage der passenden Lizenzform ins Spiel, was den Rahmen hier sprengen würde. Wie man den Cookie-Banner sauber mit der Datenschutzerklärung verzahnt, ist ebenfalls ein eigenes Thema für sich. Und für Schweizer Kunden mit nDSG-Pflichten braucht es ohnehin andere Bausteine als für ein deutsches DSGVO-Projekt – auch das ist Stoff für einen separaten Artikel.

Mein Alltagswerkzeug: easyRechtssicher

Bei klassischen Bestandskunden greife ich meistens zu easyRechtssicher. Rund 19 Euro im Monat sind für die meisten Kölner Kleinunternehmen ein fairer Preis, und beim erwähnten Yoga-Studio hat das Setup seinerzeit knapp eine Stunde gedauert, bis alles technisch sauber eingebunden war. Nach der x-ten Kontrolle im Dashboard lehne ich mich zurück, und der Bürostuhl quietscht auf dem Kunststoffboden wie eine kleine Beschwerde. Was mich an dem Tool überzeugt, ist die niedrige Rückgabequote – in meiner Werkstattsprache heißt das: Die Kundschaft bleibt zufrieden, weil das Werkzeug funktioniert und nicht ständig hakt. Was am Ende an Tool- und Anwaltskosten zusammenkommt, hängt stark vom Kundenmix ab; eine Beratungspauschale für jedes einzelne Projekt separat einzukaufen, wäre für die meisten meiner Kunden schlicht nicht wirtschaftlich.

Tablet zeigt grüne Erfolgsmeldung eines DSGVO-Tools neben Notizen zur Webdesigner-Haftung

Skaliert die Kundschaft, skaliert das Werkzeug

Skaliert eine Agentur über viele Kundendomains hinweg, wechsle ich zum Impressum/Datenschutz Automatisierung Paket von Paragraf7. Das ist die Standbohrmaschine für die Werkstatt: Die Einarbeitung braucht etwa eine Stunde, aber danach läuft die Produktion über alle Projekte hinweg deutlich ruhiger. Ein Kollege, der alles manuell pflegt, hat mir kürzlich vorgerechnet, wie viel unbezahlte Zeit eine einzelne Gesetzesänderung verschlingt, wenn jede Kunden-Website einzeln von Hand angepasst wird – bei mehr als einer Handvoll Domains kippt die Rechnung schnell zugunsten der Automatisierung. Wer wissen will, warum manuelle Vorlagen dabei besonders riskant sind, findet dazu mehr unter warum Standard AGB Vorlagen für Webdesign Agenturen ein Risiko sind.

Wo ich früher falsch lag

Vor ein paar Jahren hatte ich mir für ein Beratungsprojekt ein einzelnes Anwaltsgutachten erstellen lassen – und danach munter als Schablone für jede weitere Branche weiterverwendet, vom Café bis zum Onlineshop. Das ist nicht lange gutgegangen: Was beim einen Kunden passte, ließ beim nächsten glatt eine Pflichtangabe fehlen, weil die Ausgangslage schlicht eine andere war. In der fünften Woche danach, als ich gerade eine Runde am Deutzer Hafen drehte, um den Kopf freizubekommen, kam der Anruf: Bei genau jenem Kunden lag eine Abmahnung im Briefkasten. Beim Nachsehen stand fest, dass der Text im Tool selbst schon zwei Tage vor Zustellung automatisch aktualisiert worden war – das eigentliche Problem war technisch längst behoben, bevor der Brief überhaupt ankam, nur eben nicht rückwirkend für die Zeit davor. Ein Tool, das ich früher gerne weiterempfohlen habe, gehört inzwischen auch auf die Streichliste: Es zerschießt bei fast jedem zweiten großen Update den Seitenaufbau, sobald ein Pagebuilder im Spiel ist, und ich rate mittlerweile aktiv davon ab, ohne hier Werbung für die Konkurrenz zu machen.

Drei Fragen, bevor du dich entscheidest

Bei Kölner Lokalkunden setze ich meistens auf den DSGVO Generator für kleine Unternehmen, weil er pragmatisch bleibt, ohne die Haftungsfrage aus den Augen zu verlieren. Wer gerade erst als Einzelunternehmer startet und noch ein Gefühl für die Materie braucht, ist mit dem DSGVO Schritt-für-Schritt Generator oft besser bedient als mit dem großen Besteck gleich zu Beginn. Drei Fragen helfen bei der Entscheidung: Aktualisiert sich der Text automatisch, wenn sich die Rechtslage ändert? Passt das Tool zur Größe des Kunden – Eckkneipe oder Online-Shop mit Kundenverwaltung? Und würde ich meine Hand für die Konfiguration ins Feuer legen, so wie sie gerade eingestellt ist? Die eine Lehre, die über die Jahre hängen geblieben ist: Ein Tool nimmt die Technik ab, nicht die Verantwortung dafür, was damit konfiguriert wird – die bleibt, Vertrag hin oder her, immer bei der Person vor der Tastatur.