Impressum Tool für Steuerberater und Buchhalter im Test für Webdesigner

Impressum-Generator und DSGVO-Tools im Vergleich für Steuerberater und Buchhalter im Webdesign-Workflow

Elf Minuten auf der Stoppuhr: von der ersten Eingabe im DSGVO-Tool bis zum fertigen Datenschutztext für eine Steuerkanzlei in Ehrenfeld, deren Partner am nächsten Morgen mit dem neuen Webauftritt live gehen wollten. Ich hatte die Uhr aus Neugier mitlaufen lassen, weil ich selbst nicht glaubte, dass ein Impressum-Generator bei einem so verschachtelten Berufsstand derart schnell durchkommt. Der Kunde hatte weder Impressum noch Datenschutzerklärung, und keine Zeit mehr für Umwege über einen Anwalt.

Kurzer Zwischenstopp, bevor es weitergeht: Diese Seite enthält Affiliate-Links. Klickst du darüber zu einem Anbieter und kaufst dort, bekomme ich eine Provision – am Preis für dich ändert das nichts. Ich schreibe hier nur über Tools, die in echten Kundenprojekten bei mir auf dem Schreibtisch lagen. Und noch etwas vorweg: Ich bin Webdesigner, kein Fachanwalt – bei harten Fällen schicke ich meine Kunden trotzdem zum IT-Rechtler.

Der Irrglaube: Ein Impressum-Generator passt für jeden Kunden

Der Irrglaube hält sich hartnäckig: Ein Impressum-Generator ist wie der andere, Hauptsache Name und Adresse stehen am Ende drin. Für einen Kiosk oder ein Yoga-Studio stimmt das sogar – dort ist das Impressum eine Sache von wenigen Minuten. Sobald aber ein Steuerberater oder Buchhalter auf dem Tisch liegt, kippt das Bild, denn beide gehören zu den freien Berufen mit einer Kammer im Rücken. Bei einem Instagram-Shop wäre das nächste Problem übrigens die Impressumspflicht auf der Plattform selbst, und bei einem Onlineshop kommen AGB und Widerrufsrecht oben drauf – beides eigene Baustellen, die hier nicht mein Thema sind. Für Steuerberater ist ein sauberes Impressum obendrein ein Stück Marketing gegenüber der eigenen Kammer und den Kollegen, auch wenn kaum einer das so nennen würde.

Warum Steuerberater eine andere Baustelle sind

Für Steuerberater gilt neben § 5 TMG zusätzlich das Steuerberatungsgesetz (StBerG) – ein Geflecht an Berufsrecht, in das ich hier bewusst nicht im Detail einsteige, weil sich die Vorgaben von Kammer zu Kammer unterscheiden und wer es genau wissen will, ohnehin beim Fachanwalt landen sollte. Für uns als Webdesigner bleibt vor allem eine Frage interessant: Wer haftet, wenn das Tool eine Pflichtangabe übersieht? Das ist ein eigenes Thema für sich, aber es sitzt mir bei jedem Kanzlei-Projekt im Nacken.

Wer nur einfache Portfolio-Seiten baut, kommt mit einem Basis-Generator meist locker durch, wie ich in meinem Beitrag zum Impressum für Portfolio Webseiten beschrieben habe. Bei Kanzleien reicht das nicht, weil Standard-Generatoren selten nach Berufshaftpflicht oder den Informationspflichten für Dienstleister fragen. Genau deshalb landen meine Kanzlei-Projekte inzwischen fast immer bei easyRechtssicher von Paragraf7, einem Anbieter mit über 8 Jahren Marktpräsenz und einer Refund-Rate von nur 2,72 %. Der Unterschied zu einer einmal generierten Vorlage: Der Text bleibt nicht stehen, sondern zieht bei Gesetzesänderungen automatisch nach – eine statische Vorlage von der Stange kann das naturgemäß nicht.

Steuerberatungsgesetz und Tablet als Sinnbild für die Pflichtangaben im Impressum-Generator für Steuerberater

Mein Workflow im Praxistest: Setup, Zeit, Nerven

Bei genau diesem Kanzlei-Projekt in Ehrenfeld lief dann auch die Stoppuhr mit den elf Minuten – vom ersten Klick im Assistenten bis zur fertigen Datenschutzerklärung für drei Partner samt Kammer-Angaben. Vorher hatte ich es anders versucht: den Anwalt eines Stammkunden um eine schnelle Vorlage gebeten, in der Annahme, das ginge fix unter Kollegen. Drei Wochen später lag die Vorlage immer noch nicht im Postfach, und der Launch-Termin war längst verstrichen. Seitdem plane ich für Kanzlei-Projekte keine externen Zusagen mehr ein, auf die ich keinen Einfluss habe, sondern nur noch Werkzeuge, deren Tempo ich selbst in der Hand habe.

An meinem Schreibtisch hängt eine Liste an der Wand, die bei jeder Kunden-Übergabe durchgeht, was nicht fehlen darf – Kammer, Berufsbezeichnung, Versicherungsangabe, fertig. Beim Testlauf mit easyRechtssicher ist mir aufgefallen, wie oft ich zwischen Formular und Kammer-Webseite hin- und hergesprungen bin – das kurze Klick-Klack der Tastatur, wenn ich im Sekundentakt zwischen den Browser-Tabs wechsle, gehört bei sowas einfach dazu. Der Assistent hat die Berufsordnung am Schluss selbst korrekt einsortiert, ohne dass ich noch manuell etwas nachtragen musste. Bis ich mich im vollen Funktionsumfang zurechtfand, verging ungefähr eine Stunde – kein Beinbruch, aber auch keine Sache von fünf Minuten, wie mancher Anbieter verspricht.

Webdesigner testet ein DSGVO-Tool im Kanzlei-Projekt für ein rechtssicheres Impressum

Wo Webdesigner oft zum falschen Werkzeug greifen

Oft höre ich von Kollegen, sie würden einfach das kostenlose Plugin von Anbieter X nehmen, das reiche doch. Für einen Kiosk mag das stimmen, bei einer Kanzlei ist das eher so, als würde man eine Einbauküche mit einem Plastikhammer montieren wollen – die Standard-Plugins ziehen meist nur 08/15-Daten und fragen nicht nach Berufshaftpflicht. Warum das bei komplexeren Projekten nach hinten losgeht, habe ich in Warum Webdesigner für WordPress Seiten oft das falsche Impressum Tool wählen genauer aufgeschrieben. Ein Tool, das ich früher für kleinere Kunden ganz gern genutzt habe, würde ich für Kanzleien inzwischen nicht mehr anfassen – es aktualisiert Rechtstexte nur bei manuellem Nachtippen, und genau das reicht bei einem Berufsstand mit eigener Kammer nicht mehr.

Setze ich stattdessen bei einer Kanzlei die Impressum/Datenschutz Automatisierung ein, verkaufe ich dem Kunden nicht nur eine Website, sondern auch ein Stück Sorgenfreiheit. Wer als Agentur mehrere Kanzlei-Websites gleichzeitig betreut, kommt an der Frage nach Agentur-Lizenzen für solche Tools ohnehin nicht vorbei – das ist aber wieder ein eigenes Kapitel. Cookie-Banner und Datenschutzerklärung sauber miteinander zu verzahnen, ist ebenfalls ein separates Thema, das ich hier nur am Rande erwähne, weil es bei jedem Kanzlei-Projekt irgendwann auftaucht.

Welches Tool passt zu welchem Kunden?

Bei einem Steuerberater oder Buchhalter greife ich mittlerweile automatisch zu einem Tool mit automatischen Updates – das Risiko einer veralteten Kammer-Angabe ist mir bei diesem Kundenkreis schlicht zu hoch. Bei einem Yoga-Studio oder einem kleinen Handwerksbetrieb reicht dagegen oft ein einfacherer, günstigerer Weg wie der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator, weil dort die Fallstricke deutlich überschaubarer sind. Mein Kunde Meinhard Böhringer, ein Zahnarzt aus Bergisch Gladbach, wollte ohnehin lieber einmal ordentlich zahlen als sich mit laufenden Kosten herumzuschlagen – bei ihm passte ein Einmal-Tool besser als ein Abo, auch wenn beide Berufsgruppen ähnlich streng geprüft werden.

Was die Gesamtkosten über mehrere Jahre angeht – Tool plus gelegentliche Anwaltsstunde zusammengerechnet – rechne ich für jeden Kunden einzeln durch, das ist aber eine eigene Rechnung für sich. Für Kunden in der Schweiz oder in Österreich gelten ohnehin andere Tools und andere Gesetzestexte, das lasse ich hier bewusst außen vor. Ein SaaS-Kunde mit eigener Software bräuchte zusätzlich eine ordentliche Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit seinen Dienstleistern, was bei einer klassischen Kanzlei-Website meist kein Thema ist. Nach welchen Kriterien ich Tools grundsätzlich gegeneinander abwäge, würde hier zu weit führen. Und dass Coaches, Berater und Kanzleien nicht alle die gleichen Pflichtangaben brauchen, ist noch mal eine ganz eigene Geschichte.

Die Regel für den nächsten Kanzlei-Kunden

Meine Kollegin Mareike Hölzl aus Düsseldorf hatte mich neulich nach genau so einem Fall gefragt, und wie es ihre Art ist, schickte sie im Anschluss an unser Telefonat eine saubere Zusammenfassung per Mail statt einfach noch mal anzurufen. Die Regel, die ich seitdem an Kollegen weitergebe, ist simpel: Sobald ein Kunde einer Kammer unterliegt – Steuerberater, Buchhalter, später vielleicht auch andere freie Berufe –, kommt kein Standard-Generator mehr zum Einsatz, sondern ein Tool mit automatischen Updates und klaren Berufsfeldern in der Eingabemaske. Alles andere ist Zeitverschwendung, die am Ende doch wieder bei einer Korrekturschleife mit dem Kunden landet.

Für Kanzlei-Projekte ist easyRechtssicher bei mir inzwischen der Standard-Bohrer geworden, wenn der Kunde Wert auf Sorgenfreiheit statt auf den niedrigsten Einstiegspreis legt. Wer für seine Kunden auch lokale Firmeneinträge pflegt, sollte dort ebenfalls genau hinschauen, ob alles passt – dazu habe ich mehr in Rechtssicheres Impressum für Google Business Profile geschrieben. Beim nächsten Kanzlei-Kunden auf dem Tisch würde ich also nicht mehr lange fackeln: kein manuelles Gebastel, sondern gleich zu easyRechtssicher greifen und die Zeit stattdessen in die eigentliche Website stecken.