
Die Handwerkskammer-Nummer fehlt in den meisten Impressum-Generatoren, die ich bei PV-Anbietern getestet habe. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber ohne sie das Impressum nach § 5 TMG schlicht unvollständig – und genau an diesem Punkt scheitern Standard-Tools bei DSGVO für Solarteure regelmäßig. Wer PV-Marketing über Referenzfotos, Lead-Formulare und Kartenansichten betreibt, merkt schnell: Website-Recht in dieser Branche verlangt mehr als ein austauschbares Formular von der Stange.
Unter Kollegen hält sich hartnäckig die Annahme, ein Solarteur komme mit demselben Tool aus wie ein Blumenladen oder eine Steuerkanzlei um die Ecke. Stimmt nicht. Genau dieser Irrtum ist der Grund, warum ich bei PV-Kunden inzwischen genauer hinschaue, bevor ich ein Tool empfehle – und warum eine Abmahnung wegen eines lückenhaften Impressums bei Solarteuren häufiger vorkommt, als man denkt.
Ein Solarteur ist kein Blumenladen: Warum das Standard-Impressum nicht reicht
Ein PV-Anbieter ist selten nur ein einzelner Betrieb. Oft steckt eine GmbH für den Vertrieb dahinter und eine zweite für die Montage, dazu Subunternehmer für die Elektroinstallation. Wer mit Subunternehmern arbeitet, muss klären, ob die Auftragsverarbeitung sauber vertraglich geregelt ist – ein Standard-Generator kennt den Unterschied zwischen Auftragsverarbeiter und Mitverantwortlichem meistens gar nicht, er spuckt einfach einen Text aus. Bei Meinhard, einem Kunden von mir, einem Zahnarzt aus Bergisch Gladbach, reicht ein Standard-Impressum mit Hinweis auf die Kassenzulassung völlig aus. Bei einem Solarteur mit zwei Firmen unter einem Dach nicht – da braucht es ein Tool, das mehrere Rechtsträger sauber trennen kann, statt sie in einen Topf zu werfen. Ein Online-Shop kämpft dazu noch mit Widerrufsrecht und AGB-Klauseln, ein Solarteur eher mit Werkvertrag und Gewährleistung für die Anlage – andere Baustelle, andere Prioritäten im Werkzeugkasten.

Das Zusammensuchen der Angaben kostet in der Praxis meistens mehr Zeit als das Ausfüllen des Tools selbst. Handelsregisterauszug, HWK-Nummer, die genaue Berufsbezeichnung, manchmal noch die Nummer der Handwerksrolle – bei einer verschachtelten Firmenstruktur sitze ich dafür grob einen halben Nachmittag, bevor überhaupt ein Text entsteht. Ähnlich wie ich in meinem Bericht darüber schreibe, wie ich Fahrlehrer-Websites absichere, kommt es auch bei Solarteuren auf die Details der Branche an, nicht auf eine allgemeine Vorlage.
Die entscheidenden Kriterien beim Impressum-Generator-Vergleich
Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht, aber es gibt klare Kriterien, an denen sich ein brauchbares Tool für PV-Anbieter messen lassen muss. Erstens: Kann es mehrere Rechtsträger unter einer Domain sauber abbilden? Zweitens: Lässt es Raum für individuelle Klauseln, wenn ein Anbieter zusätzlich Stromspeicher vermietet oder Pachtmodelle anbietet – ein Standard-Baustein reicht dafür nicht. Drittens, und das ist der Punkt, an dem ich früher selbst danebenlag: Aktualisiert sich der Text automatisch, wenn sich die Rechtslage ändert, oder bleibt er stehen, wie er einmal generiert wurde? Statische Texte, einmal erzeugt und dann liegen gelassen, sind das eigentliche Grundproblem – Vorschriften ändern sich, das Tool aber nicht von allein.
Ich habe früher WP Legal Pages mit einer einmaligen Lizenz eingesetzt – einmal gekauft, danach nie wieder angefasst. Eine Weile lief das gut, bis sich die Vorgaben zu Cookie-Opt-ins änderten und ich jeden Kundentext einzeln von Hand nachziehen musste. Ein Tool, das ich früher gerne empfohlen habe, würde ich Solarteuren heute nicht mehr vorschlagen. Ein Generator, der die Cookie-Einwilligung nicht mit der Datenschutzerklärung verzahnt, produziert ohnehin doppelte Arbeit, weil beide Texte dann getrennt gepflegt werden müssen. Und am Ende zählt sowieso nicht nur die Lizenzgebühr, sondern was an zusätzlicher Anwaltszeit obendrauf kommt, wenn das Tool eine Lücke lässt. Wer wie ich mehrere Kundenseiten gleichzeitig betreut, sollte ohnehin auf ein Lizenzmodell achten, das für mehrere Projekte gedacht ist, nicht nur für eine einzelne Website.

Google Maps, Referenzprojekte und die TTDSG-Opt-in-Falle
Fast jeder Solarteur zeigt Referenzprojekte auf einer Karte – fertige Dächer, Standorte, manchmal eine Anfahrtsskizze zur Beratung. Laut TTDSG braucht es dafür ein aktives Opt-in, bevor die Karte überhaupt lädt. Manche Generatoren behaupten, das technisch zu lösen, aber am Ende bindet die Karte trotzdem im Hintergrund ein Script ein, das ohne Einwilligung längst Daten sendet. Mareike Hölzl, eine UX-Designerin aus Düsseldorf, mit der ich öfter an Kundenprojekten arbeite, baut solche Referenzkarten oft direkt in Landingpages ein – und fragt mich inzwischen von sich aus, ob das rechtlich sauber gelöst ist, bevor sie etwas live schaltet. Das gleiche Problem gilt übrigens für die Instagram-Seite, über die viele PV-Anbieter ihre fertigen Dächer zeigen: Auch dort fehlt regelmäßig ein korrektes Impressum, weil man die Plattform nicht als eigene Website mitdenkt.
Bei einem neuen Solarteur-Kunden saß ich neulich zehn Minuten am Formular, und er hatte keine einzige Rückfrage – nicht weil ein Tool gezaubert hätte, sondern weil ich vorher jede Angabe zur Firmenstruktur sauber sortiert hatte. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Tool, das die Arbeit abnimmt, und einem, das nur die Vorarbeit voraussetzt, die man ohnehin selbst leisten muss.

Bau ein Werkzeug, das mit deiner Firmenstruktur mitwächst
Automatisierte Generatoren geraten bei PV-Anbietern schnell an ihre Grenzen, sobald Netzbetreiber-Regelungen oder komplexe Haftungsausschlüsse ins Spiel kommen. Ein Standard-Algorithmus hat weder Pachtmodelle noch Speichervermietung auf dem Schirm, weil diese Konstellationen einfach nicht in sein Baukasten-Schema passen. Baut ein Kunde auch Anlagen jenseits der Grenze, etwa in der Schweiz, gilt ohnehin ein anderes Regelwerk als die DSGVO – das nDSG tickt anders, und kein deutsches Tool deckt das automatisch mit ab. Und wenn das Tool selbst eine Lücke lässt, taucht schnell die Frage auf, wer dafür geradesteht: der Webdesigner, der es eingebaut hat, oder der Anbieter des Tools. Das ist ein eigenes Thema für sich, aber es zeigt, warum ich bei der Auswahl nicht nach Bauchgefühl gehe, sondern nach Kriterien, die zur Firmenstruktur des Kunden passen.

Fazit: Kriterien schlagen Bauchgefühl
Wer im Bereich Dienstleistungen unterwegs ist, sollte sich immer die spezialisierten Anforderungen der jeweiligen Branche anschauen, nicht nur den Namen des Tools. Das gilt für PV-Anbieter genauso wie für andere Branchen – ich erinnere mich da an ein Projekt, bei dem ich rechtssichere Hotel Websites gebaut habe; auch dort waren die Anforderungen an Buchungssysteme völlig anders als beim Standard-Blog. Der Mythos, dass ein Solarteur mit dem gleichen Impressum-Generator auskommt wie jeder andere Handwerksbetrieb, hält sich hartnäckig, aber er stimmt nicht: Wer mehrere Rechtsträger, individuelle Klauseln für Pacht- und Speichermodelle und eine Aktualisierung bei Rechtsänderungen abdecken muss, braucht ein Werkzeug, das genau dafür gebaut wurde. Prüfe also nicht, wie bekannt ein Tool ist, sondern ob es diese drei Punkte tatsächlich kann – das ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug, das hält, und einem, das bei der nächsten Abmahnung bricht.