
Ein Blumenladen sammelt Namen, Adressen und vielleicht eine Telefonnummer für die Lieferung. Ein Versicherungsmakler sammelt Gesundheitsdaten, Rentenverläufe und Kontoauszüge – und genau dieser Unterschied entscheidet, welcher DSGVO-Generator für Makler überhaupt in Frage kommt. Als Webdesigner in Köln, der solche Maklerseiten regelmäßig abnimmt, sehe ich beide Fälle nebeneinander – und ein Tool, das beim Blumenladen reicht, reißt beim Makler oft genau an der Stelle, an der es wehtut. Deshalb vergleiche ich hier konkret, welche Rechtssicherheit-Tools bei einem Maklerportal tatsächlich tragen und welche nur auf dem Papier gut aussehen.
Bevor es handfest wird, kurz der Pflichthinweis: Dieser Text enthält Affiliate-Links – kaufst du über einen davon, bekomme ich eine Provision, ohne dass es für dich teurer wird. Ich empfehle hier nur, was ich in echten Kundenprojekten eingesetzt habe, und ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Für die wirklich kniffligen Fragen gehört ein Fachanwalt für IT-Recht ins Boot, nicht ich.
Warum reicht eine normale Datenschutzerklärung für einen Makler nicht?
Standardtexte gehen von Name, E-Mail und vielleicht einer Adresse aus. Ein Maklerkunde fragt im Kontaktformular aber oft nach Vorerkrankungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nach Einkommen für eine Risikolebensversicherung oder nach Bestandsdaten aus einem angebundenen Vergleichsrechner. Das sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 der DSGVO – und dafür reicht kein Textbaustein, der ursprünglich für einen Coaching-Blog geschrieben wurde. Bei Coaches und Beratern sehen die Pflichten übrigens wieder anders aus, das ist ein eigenes Thema für sich.
Mein Kriterium beim ersten Scoping-Gespräch ist simpel: Fragt das Formular nach Gesundheit, Einkommen oder einer Vertragsnummer aus einem Drittsystem, landet der Kunde automatisch in der Schublade „braucht spezielle Klauseln" – unabhängig davon, wie klein die Maklerseite sonst aussieht.

Das Problem mit kostenlosen Generatoren
Kostenlose Tools erfassen fast immer nur die statische Seite – das Impressum, die Datenschutzerklärung als fertiger Textblock. Was im Hintergrund läuft, etwa ein angebundener Vergleichsrechner oder ein Tracking-Pixel für die Newsletter-Anmeldung, bleibt außen vor. Für einen kleinen Betrieb wie einen Dachdecker oder Zimmerer mag das reichen, weil dort kaum dynamische Prozesse im Hintergrund laufen. Beim Makler ist genau diese Lücke zwischen statischem Text und dynamischem Prozess das eigentliche Risiko – ein Thema, das an anderer Stelle ausführlicher durchgerechnet wird, hier reicht die Kurzfassung: Je mehr Drittsysteme angebunden sind, desto schneller veraltet ein einmal generierter Text.
Die ganz einfachen Gratis-Generatoren, die ich früher auch mal für eine simple Visitenkarten-Seite empfohlen habe, würde ich einem Makler heute nicht mehr vorschlagen – dafür ändert sich im Hintergrund zu viel, zu oft.
Kann der Hausanwalt eines Kunden das nicht einfach übernehmen?
Diese Frage kommt öfter, als man denkt, gerade wenn ein Makler schon einen Anwalt für Vertragsfragen hat. Bei einem Stammkunden habe ich genau das einmal vorgeschlagen, seinen Anwalt kurz um eine Vorlage für die neue Datenschutzerklärung zu bitten, weil ich dachte, das geht schneller als ein Tool einzurichten. Drei Wochen später lag immer noch nichts im Postfach, während die Seite ohne aktuellen Text online stand. Seitdem ist meine Antwort auf diese Frage klar: Ein Anwalt ist für die Einzelfrage richtig, nicht für den laufenden Text, den ein Generator in Minuten statt Wochen liefert.
Welches Tool passt zu einem Makler mit Kundenportal?
Wenn ein Kollege mich fragt, was er einem Makler mit eigenem Kundenportal einpacken soll, lande ich fast immer bei easyRechtssicher. Der Anbieter dahinter, Paragraf7, ist seit über acht Jahren im Markt – kein Start-up, das nächstes Jahr wieder verschwindet, sondern ein Laden, der die Texte auch bei Gesetzesänderungen nachzieht, ohne dass ich jedes Mal selbst Hand anlegen muss. Für Vergleichsrechner-Module und die Anbindung an ein Kundenportal gibt es dort eigene Bausteine, und die Oberfläche ist so gebaut, dass auch ein Makler ohne Jura-Hintergrund das Häkchen am richtigen Platz setzt.
Die große Schwester davon, die Paragraf7-Automatisierung, ist eher für Agenturen gedacht, die ein Dutzend Kundenseiten gleichzeitig pflegen, mit eigenen Lizenzstufen für mehrere Mandanten. Für den einzelnen Makler mit einem Portal ist das oft zu viel Werkzeug für zu wenig Baustelle, da reicht das kleinere Abo-Modell meist aus. Wer am Ende haftet, wenn trotzdem mal ein Baustein falsch gesetzt wird, ist übrigens eine eigene Diskussion wert, die hier nur angerissen sei.

Cookie-Consent und TDDDG: Wo es in der Praxis hakt
Paragraph 25 des TDDDG regelt die Einwilligung für alles, was auf dem Gerät des Nutzers gespeichert wird, und Maklerseiten tracken gerne, welcher Versicherungsvergleich gerade beliebt ist. Hakt es zwischen Cookie-Banner und Datenschutztext, merkt das zuerst ein aufmerksamer Nutzer, dann ein Mitbewerber. Ein gutes Tool muss erkennen, ob ein Pixel nur eingebunden ist oder tatsächlich aktiv feuert, und beide Texte – Banner und Erklärung – im selben Rhythmus aktuell halten. Wie man Banner und Erklärung technisch sauber zusammenführt, ist nochmal ein eigenes Kapitel.
Verständliche Texte statt Juristendeutsch
Ein generierter Text nützt wenig, wenn ihn am Ende niemand liest oder versteht. Meine Kollegin Mareike Hölzl, UX-Designerin aus Düsseldorf, besteht bei jedem gemeinsamen Projekt darauf, dass Datenschutzseiten genauso barrierefrei aufgebaut sind wie der Rest der Website – große Schrift, klare Absätze, kein Fließtext-Block, durch den sich niemand durchkämpfen will. Mein Zahnarzt-Kunde Meinhard aus Bergisch Gladbach macht es auf seine Art ähnlich: Er liest sich jede Formulierung durch und fragt nach, sobald ihm ein Satz nicht einleuchtet. Bei ihm geht es um Patientendaten statt Rentenverläufe, ein eigenes Thema mit eigenen Anforderungen, aber die Lektion gilt für beide Fälle: Ein Tool, das nur juristisch korrekten, aber unlesbaren Text ausspuckt, löst nur die halbe Aufgabe.
Lohnt sich ein einfaches Solo-Tool zum Einstieg?
Für einen Makler, der gerade erst eine eigene Seite aufsetzt und noch kein Kundenportal hat, kann der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator von oliengel ein fairer Einstieg sein – Schritt für Schritt gedacht, auch ohne Vorerfahrung verständlich, allerdings ein reines Datenschutz-Werkzeug ohne AGB- oder Impressum-Modul. Sobald ein Vergleichsrechner, ein Kundenportal oder Gesundheitsfragen im Formular dazukommen, stößt dieses Tool an seine Grenze, und der Wechsel auf die Abo-Lösung lohnt sich. Über die reinen Setup-Kosten hinaus zählt dabei auch, wie viel Zeit laufende Anpassungen fressen, eine Rechnung, die an anderer Stelle im Detail aufgemacht wird.
Mein Entscheidungskriterium in einem Satz
Sobald ein Kundenportal, ein Vergleichsrechner oder eine Gesundheitsfrage im Formular auftaucht, nehme ich automatisch das Abo-Tool mit laufenden Updates – bei einer reinen Visitenkarten-Seite ohne Formular reicht oft das einfache Einmal-Tool. Schau dir die aktuellen Pakete am besten direkt beim jeweiligen Anbieter an, weil sich Umfang und Module immer wieder verschieben. Die Technik nimmt dir die Routine ab, welches Werkzeug zu welchem Kunden passt, bleibt trotzdem deine Entscheidung.